Im Trauerwald stehen Ihnen Urnenwahlgrabstätten für jeweils eine Urne zur Verfügung. Die Beisetzungen finden im Radius von etwa 3 Metern zum Baum statt. In der Regel gibt es an den Bäumen 12 Grabstätten. Bedingt durch den Standort können es im Einzelfall weniger sein.
Alle für eine Beisetzung vorgesehenen Bäume sind durch Schilder gekennzeichnet. Bei der Auswahl von Grabstätten steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch unter der Rufnummer 069 / 212 – 40523 zur Verfügung.
Die Ruhefrist für Urnen beträgt 20 Jahre. Das bedeutet, dass die Grabstätte in diesem Zeitraum nicht erneut belegt werden darf.
Davon zu unterscheiden ist das Nutzungsrecht an der Grabstätte, also die Zeitspanne, für die das Recht am Grab erworben wird. Dieses beträgt bei einem Wahlgrab 25 Jahre und kann immer wieder verlängert werden.
Es ist auch möglich, sich bereits im Vorhinein eine Grabstätte auszusuchen und im sogenannten Vorauserwerb für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren bis maximal 25 Jahren zu erwerben.
Im Trauerwald werden Urnen in einer waldartigen Umgebung beigesetzt. Damit das naturnahe Umfeld erhalten bleibt, ist kein Grabschmuck zulässig.
Die Grabstätte wird einheitlich mit Namen sowie den Geburts- und Sterbedaten gekennzeichnet. Das Anbringen der Daten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Auf Wunsch kann die Kennzeichnung entfallen.
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