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Oberrad und Goldstein

Häufige Fragen zum Trauerwald

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich einen Baum nur für meine Familie und mich erwerben?

Ja. An jedem Bestattungsbaum gibt es bis zu 12 Urnenplätze. Aufgrund besonderer Umstände, zum Beispiel wegen des Wurzelverlaufs oder der Lage des Baums, können es auch weniger Grabstätten sein. Wenn Sie alle Plätze an einem Baum erwerben, entscheiden Sie über deren Belegung. Theoretisch können Sie auch ein Grab erwerben, ohne dass dort jemals eine Urne beigesetzt wird.

Kann ich mir schon zu Lebzeiten einen Baum reservieren?

Ja. Für den Erwerb einer Grabstätte muss der Todesfall noch nicht eingetreten sein. Beim sogenannten Vorauserwerb können Sie sich jederzeit ein Grab aussuchen und es für mindestens drei Jahre bis maximal 25 Jahre erwerben. Danach können Sie entscheiden, ob Sie das Nutzungsrecht für diese Grabstätte verlängern oder es zurückgeben möchten.

Kann ich eine Grabstätte auch wieder zurückgeben?

Ja. Allerdings werden bereits geleistete Gebühren nicht zurückerstattet. Mit der Urnenbeisetzung beginnt die 20-jährige Ruhefrist. In dieser Zeit darf die Grabstätte nicht neu belegt werden.

Was passiert, wenn “mein” Baum umstürzt oder gefällt werden muss?

Sollte tatsächlich ein Bestattungsbaum entfernt werden müssen, wird ein Ersatzbaum an einer geeigneten Stelle gepflanzt. Eine Pflanzung an genau demselben Standort wird wegen der Wurzeln des alten Baumes wahrscheinlich nicht möglich sein. Falls noch keine Bestattung stattgefunden hat, können Sie sich selbstverständlich ohne Zusatzkosten einen anderen Baum aussuchen. Sollten bereits Urnen beigesetzt worden sein, verbleiben diese im Grab. Eine Umbettung während der 20-jährigen Ruhefrist ist nicht erlaubt.

Kann auch eine Nicht-Frankfurterin/ein Nicht-Frankfurter im Trauerwald beigesetzt werden?

Ja. Nach der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Stadt Frankfurt am Main dürfen auch auswärtige Personen auf Frankfurter Friedhöfen bestattet werden.

Darf ich mein Grab schmücken?

Nein. Wir wollen den waldartigen Charakter dieses Friedhofsbereiches erhalten. Grabschmuck, wie zum Beispiel Kränze oder Tonfiguren, ist in diesem Teil des Friedhofs nicht erlaubt. Insbesondere Kerzen und Grablichter sind – auch wegen der Brandgefahr – verboten.

Gibt es Öffnungszeiten für die Trauerwälder?

Ja. Da der Trauerwald ein Teil des Oberräder bzw. des Goldsteiner Waldfriedhofes ist, gelten die dort ausgehängten Öffnungszeiten (mit Klick öffnen).

Ist eine namentliche Kennzeichnung möglich?

Ja. Das Anbringen eines einheitlichen Schildes mit dem Namen sowie den Geburts- und Sterbedaten ist durch die Friedhofsverwaltung möglich.

Gibt es auch Erdbestattungen in den Trauerwäldern?

Nein. In diesen Friedhofsbereichen sind keine Erdbestattungen möglich. Sollte hierzu der Wunsch bestehen, kann Ihnen die Friedhofsverwaltung vor Ort gerne mögliche Plätze anbieten.