Mit der Gebühr sind abgegolten:
Die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Leistungen begründet keinen Anspruch auf Ermäßigung der Gebühr.
Das Grabnutzungsrecht muss für mindestens 3 Jahre verlängert oder im Voraus erworben werden.
Die Grabnutzungsgebühr beinhaltet ein Namensschild mit den Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen, welches durch die Friedhofsverwaltung angebracht wird. Die Nichtinanspruchnahme dieser Kennzeichnung begründet keinen Anspruch auf Ermäßigung der Grabnutzungsgebühr.
Mit der Gebühr sind abgegolten:
Die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Leistungen begründet keinen Anspruch auf Ermäßigung der Gebühr.
Den zentralen Gedenkplatz stellen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Die Nutzung des Gedenkplatzes ist auf dem „Antrag auf Erwerb des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte“ zu vermerken. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen öffentlichen Bereich handelt, der von allen Besuchenden des Friedhofs genutzt werden kann.
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