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Oberrad und Goldstein

Gebühren im Trauerwald Frankfurt

Gebühren

Beisetzung im Trauerwald

  • Beisetzung: 1.006,00 EUR

Mit der Gebühr sind abgegolten:

  • Überführung der Urne innerhalb des Stadtgebietes bis zur Grabstätte
  • Aufbewahrung der Urne
  • Ausheben und Schließen der Grabstätte
  • Einsenken der Urne

Die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Leistungen begründet keinen Anspruch auf Ermäßigung der Gebühr.

Grabnutzungsgebühr im Trauerwald

  • Grabnutzungsrecht für 25 Jahre: 1.353,00 EUR
  • Verlängerung und Vorauserwerb des Grabnutzungsrechts für jedes Jahr: 54,12 EUR

Das Grabnutzungsrecht muss für mindestens 3 Jahre verlängert oder im Voraus erworben werden.

Die Grabnutzungsgebühr beinhaltet ein Namensschild mit den Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen, welches durch die Friedhofsverwaltung angebracht wird. Die Nichtinanspruchnahme dieser Kennzeichnung begründet keinen Anspruch auf Ermäßigung der Grabnutzungsgebühr.

Trauerhalle

  • Nutzung der Trauerhalle für eine Trauerfeier mit einer Dauer von 30 Minuten: 234,00 EUR 
  • Nutzung der Trauerhalle für eine Trauerfeier mit einer Dauer von 60 Minuten: 468,00 EUR
  • Verlängerung je angefangenen 15 Minuten: 117,00 EUR

Mit der Gebühr sind abgegolten:

  • Grunddekoration mit Pflanzen (auch künstliche) und Kerzenleuchtern in der Trauerhalle
  • Pult oder Tisch
  • Nutzung der stadteigenen Musikanlage (CD oder Orgel)

Die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer der vorgenannten Leistungen begründet keinen Anspruch auf Ermäßigung der Gebühr.

  • Nutzung des Aussegnungsraumes (nur für Urnen) ohne Trauerfeier je angefangenen 15 Minuten: 19,00 EUR

Zentraler Gedenkplatz im Trauerwald

Den zentralen Gedenkplatz stellen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Die Nutzung des Gedenkplatzes ist auf dem “Antrag auf Erwerb des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte” zu vermerken. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen öffentlichen Bereich handelt, der von allen Besuchenden des Friedhofs genutzt werden kann.

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